Unterstützen

Sachspende

Ein Wahlkampf kostet viel Geld: von einfachen Give-Aways über Flyer und Plakate bis hin zu Dingen wie einem grünen Fahrrad oder Sakko für öffentliche Auftritte. Wir Grüne haben uns bis hierhin immer schwer damit getan, Geld anzunehmen. Aus meiner Erfahrung in der Kulturbranche weiß ich aber, dass es Leute gibt, die gern Dinge unterstützen, oft auch ohne eine Gegenleistung zu erwarten.
Eine Parteispende kann mit 50% steuerlich abgesetzt werden, ebenso eine Verzichtsspende. Ich freue mich über jeden gespendeten Pin und verspreche, auf der richtigen Seite der Macht zu kämpfen.
Bei Fragen oder größeren Spenden, kontaktiert mich gern!

Bündnis 90/Die Grünen
IBAN: DE26 2305 1030 0000 7658 26
BIC: NOLADE21SHO
Sparkasse Südholstein

Verwendungszweck: Wahlkampfspende JCMohr (ggf. konkretes Spendenziel wie „10 Pins“) – Bitte Anschrift nicht vergessen.

Um die Spende richtig verbuchen zu können und Ihnen eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können, benötigen wir Ihre Postadresse.

Sachspendeliste

Generelle Spende an die Grünen Neumünster

Natürlich freuen wir uns auch über jede zweckungebundene Unterstützung! Die aktuelle politische Situation führt dazu, dass wir viele Aktionen durchführen, um Demokratie und Vielfalt zu erhalten und stärken zu können. Neben der ehrenamtlichen Arbeitskraft erfordert dies leider auch Geld.

Spendenbescheinigung und Datenschutz

Wir garantieren Ihnen die ordnungsgemäße Verbuchung Ihrer Spenden gemäß dem gültigen Parteiengesetz und die Zusendung einer steuerlich relevanten Zuwendungsbescheinigung.

Ihre Spende reduziert Ihre zu zahlende Einkommensteuer, und zwar bis zu einem Betrag von 1.650 Euro (Einzel-Veranlagung) bzw. 3.300 Euro (Zusammen-Veranlagung) um die Hälfte des gespendeten Betrags. Bei dem, was Sie über diese Beträge hinaus spenden, hängt die Steuererleichterung von Ihrem individuellen Steuersatz ab. Sie mindern also Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit Ihre Steuerlast. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt. Die Zuwendungsbestätigung versenden wir unaufgefordert bis spätestens Ende März des folgenden Jahres. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten streng vertraulich.